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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die schriftliche Ablehnung der im Verbesserungsauftrag geäußerten Ansicht des VwGH ist nicht geeignet, den Eintritt der mit der Versäumung der Verbesserung verbundenen Rechtwirkung zu hindern.
Schlagworte
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010165.X02Im RIS seit
30.08.2006