RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0165

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Veröffentlicht am 20.07.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die schriftliche Ablehnung der im Verbesserungsauftrag geäußerten Ansicht des VwGH ist nicht geeignet, den Eintritt der mit der Versäumung der Verbesserung verbundenen Rechtwirkung zu hindern.

Schlagworte

Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010165.X02

Im RIS seit

30.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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