RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0151

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Veröffentlicht am 20.07.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Ein rein technischer Fehler im falschen Zusammenheften der einzelnen Blätter der Ausfertigung eines Bescheides, indem die richtige Blatt- bzw. Seitenreihenfolge nicht eingehalten wird, stellt noch keinen Begründungsmangel dar, sofern die Bescheidausfertigung nur insgesamt überhaupt vollständig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010151.X02

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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