RS Vwgh 1988/7/20 86/01/0117

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Veröffentlicht am 20.07.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Beurteilung einer allfälligen Beeinträchtigung von Interessen eines gekündigten Arbeitnehmers durch eine kündigungsbedingte Verkürzung seiner Versicherungszeiten und die Auswirkungen auf die künftige Pensionshöhe kommt es vor allem darauf an, ob ein gekündigter Arbeitnehmer mit relativ wenig Versicherungszeiten im Falle der Erreichung der Altersgrenze für die Frühpension mit einer nicht sehr hohen Pension zu rechnen hat bzw ob er im Falle der Weiterarbeit bis zur Vollendung der Voraussetzungen für die Alterspension nur noch geringfügige oder aber erhebliche Verbesserungen erreichen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010117.X05

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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