Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Beurteilung einer allfälligen Beeinträchtigung von Interessen eines gekündigten Arbeitnehmers durch eine kündigungsbedingte Verkürzung seiner Versicherungszeiten und die Auswirkungen auf die künftige Pensionshöhe kommt es vor allem darauf an, ob ein gekündigter Arbeitnehmer mit relativ wenig Versicherungszeiten im Falle der Erreichung der Altersgrenze für die Frühpension mit einer nicht sehr hohen Pension zu rechnen hat bzw ob er im Falle der Weiterarbeit bis zur Vollendung der Voraussetzungen für die Alterspension nur noch geringfügige oder aber erhebliche Verbesserungen erreichen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010117.X05Im RIS seit
20.04.2005