RS Vwgh 1988/7/20 86/01/0117

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Veröffentlicht am 20.07.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;

Rechtssatz

Eine Kündigung, die nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Auflösung des ursprünglichen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde, ist, unter Berücksichtigung der 2-jährigen Weiterverwendung des Arbeitnehmers, nicht in den betrieblichen Erfordernissen begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010117.X04

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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