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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;Rechtssatz
Eine Kündigung, die nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Auflösung des ursprünglichen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers ausgesprochen wurde, ist, unter Berücksichtigung der 2-jährigen Weiterverwendung des Arbeitnehmers, nicht in den betrieblichen Erfordernissen begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010117.X04Im RIS seit
20.04.2005