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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - Die für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG gelten mangels einer gesetzlichen Differenzierung uneingeschränkt auch in Ansehung eines mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist iSd § 30 Abs 1 VwGG verbundenen Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, weshalb in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf den Abspruchsgegenstand des von der Beschwerde betroffenen Bescheides abzustellen ist.
Schlagworte
VollzugVerfahrensrechtBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:AW1988040056.A01Im RIS seit
03.02.2009Zuletzt aktualisiert am
04.02.2009