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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBG §26;Rechtssatz
Der gegenüber Dienstnehmern des Bf wiederholt ausgesprochene Wunsch, in Personalunterlagen Einsicht nehmen zu dürfen - dessen Abschlagung keine weiteren behördlichen Schritte folgten - stellt für sich allein ebenso wenig die Ausübung unmittelbaren Zwanges gegen den Bf dar wie die bloße Aufnahme von Personalien der in Betrieb angetroffenen Ausländer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090052.X01Im RIS seit
01.09.1988