RS Vwgh 1988/9/1 86/09/0187

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Veröffentlicht am 01.09.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §326;
KOVG 1957 §54 Abs1 idF vor 1984/212;

Rechtssatz

Der unredliche Besitzer kann durch Ereignisse, die ihn nunmehr an sein Recht glauben lassen, nachträglich zum redlichen werden (Hinweis auf Spielbüchler in Rummel, Kommentar zum ABGB, Bd 1, S 270, Ausführungen zu § 326 ABGB, insbes Rz 6). Dabei kann im vorliegenden Fall dem Umstand, dass dem Bfr die Leistung aus der Kriegsopferversorgung durch fast 30 Jahre hindurch völlig unbeanstandet ausbezahlt wurde, ebenso Bedeutung zukommen wie seinem Vorbringen, zumindest seit 1978 zusätzlich zu dem auf den Zahlungsabschnitten angegebenen Widmungen auch noch jedes Jahr mit einem eigenen Brief des LIA von der Neufestsetzung der Grundrente in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Schlagworte

Verschulden und guter Glaube

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090187.X01

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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