Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einwendungen von Laien auch ohne fachkundige Stütze können Gewicht besitzen; das können beispielsweise konkrete Äußerungen zur Anamnese, Einwände gegen die Schlüssigkeit des Denkvorganges oder auch Hinweise auf den Stand der Wissenschaften sein, wenn sie entsprechend belegt sind (Hinweis E 14.2.1964, 0103/63, VwSlg 6237 A/1964).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Parteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986090198.X01Im RIS seit
20.07.2006