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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1144/65 E 28. November 1966 RS 2Stammrechtssatz
Die Benutzung einer Straße für eine gewerbliche Tätigkeit bedarf auch dann einer VORHERIGEN Bewilligung, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs durch diese Tätigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180097.X02Im RIS seit
24.08.2006