RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0032

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §28 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Es ist unzulässig, Beschwerdeausführungen zu unterlassen und statt dessen nur auf den Inhalt von Rechtsmittelschriften im Verwaltungsverfahren zu verweisen. (Hinweis auf E vom 29.3.1982, 81/12/0194, 27.10.1983, 82/16/0158)

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180032.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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