RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0078

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Parteienbeteiligung im Verwaltungsverfahren kommt es nicht auf die konkreten subjektiven geistigen Fähigkeiten einer Partei an, sondern auf die abstrakte Möglichkeit, daß sich diese Partei mit rechtsanwaltlicher oder durch Sachverständige zu leistender Hilfe aller für den Einzelfall möglicher Sachargumente bedienen kann.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180078.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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