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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Parteienbeteiligung im Verwaltungsverfahren kommt es nicht auf die konkreten subjektiven geistigen Fähigkeiten einer Partei an, sondern auf die abstrakte Möglichkeit, daß sich diese Partei mit rechtsanwaltlicher oder durch Sachverständige zu leistender Hilfe aller für den Einzelfall möglicher Sachargumente bedienen kann.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180078.X02Im RIS seit
11.07.2001