RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0320

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt kann die näheren Umstände der Postaufgabe von Schriftstücken, das Kuvertieren von zugehörigen Beilagen wie auch das Beschriften der Kuverts verlässlichen Kanzleiangestellten allein überlassen (Hinweis auf B 18.11.1983, 83/02/0220).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180320.X02

Im RIS seit

25.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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