RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0210

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Wird jemandem, der zum Amtsarzt vorgeführt worden ist, das Eintreffen des Amtsarztes zu einer ganz bestimmten Zeit in Aussicht gestellt, so besteht für ihn keine Rechtspflicht, auf den Amtsarzt zu warten (Hinweis auf E 19.2.1987, 86/02/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180210.X01

Im RIS seit

28.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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