RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0093

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs1;
StVO 1960 §89a Abs2 idF 1983/174;
StVO 1960 §89a Abs2a idF 1983/174;

Rechtssatz

Der VwGH überträgt die Grundsätze des E 19.2.1986, 85/18/0333, hinsichtlich der Berechtigung zur Entfernung eines verkehrsbeeinträchtigenden Fahrzeuges und des E 13.2.1987, 86/18/0251 hinsichtlich der Frage des Wegfahrens des Lenkers eines anderen Fahrzeuges, auf die hier zu beantwortende Frage, nämlich, ob der Aufforderer sein Fahrzeug ohne größeren Zeitaufwand und ohne komplizierte Fahrmanöver hätte von seinem Abstellplatz entfernen können, und zwar trotz des zur Verfügung stehenden geringen Abstandes einerseits zur durch Pfähle gesicherten Baumscheibe, andererseits zum verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Fahrzeug.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180093.X04

Im RIS seit

24.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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