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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob durch das Abstellen eines Fahrzeuges der Lenker eines anderen Fahrzeuges gehindert wird, wird darauf abzustellen sein, ob ein durchschnittlich ausgebildeter und geschickter Fahrzeuglenker die komplizierten Lenkmanöver unter größerem Zeitaufwand - worunter freilich ein kurzes zwei- bis dreimaliges Reversieren nicht zu verstehen sein wird - seine Fahrt fortsetzen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180093.X02Im RIS seit
24.08.2006Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018