RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0093

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob durch das Abstellen eines Fahrzeuges der Lenker eines anderen Fahrzeuges gehindert wird, wird darauf abzustellen sein, ob ein durchschnittlich ausgebildeter und geschickter Fahrzeuglenker die komplizierten Lenkmanöver unter größerem Zeitaufwand - worunter freilich ein kurzes zwei- bis dreimaliges Reversieren nicht zu verstehen sein wird - seine Fahrt fortsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180093.X02

Im RIS seit

24.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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