RS Vwgh 1988/9/7 88/18/0030

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Veröffentlicht am 07.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1 impl;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Der Beschuldigte hat ein Recht darauf, dass im Spruch die richtige und nur die richtige verletzte Verwaltungsvorschrift aufscheint (Hinweis auf E 26.1.1983, 82/03/0274, E 6.10.1982, 82/03/0224).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungMängel im Spruch Nichtangabe der verletzten VerwaltungsvorschriftVerwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180030.X01

Im RIS seit

22.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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