RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

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Veröffentlicht am 08.09.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Anders als bei der GrEStG, hinsichtlich derer die Steuerschuld grundsätzlich bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht (Hinweis E 5.9.1985, 84/16/0117), entsteht bei Schenkungen unter Lebenden nach § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld (erst) mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160169.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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