RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0076

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Veröffentlicht am 08.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §36 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989/127;

Rechtssatz

Die bloße Anführung "als verantwortlicher Angestellter uzw als Betriebsleiter des Zolleigenlagers" einer Speditions- und Transport GmbH reicht nicht aus, eine Person als finanzstrafrechtlich Verantwortlichen für eine juristische Person zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160076.X02

Im RIS seit

08.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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