Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §36 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989/127;Rechtssatz
Die bloße Anführung "als verantwortlicher Angestellter uzw als Betriebsleiter des Zolleigenlagers" einer Speditions- und Transport GmbH reicht nicht aus, eine Person als finanzstrafrechtlich Verantwortlichen für eine juristische Person zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160076.X02Im RIS seit
08.09.1988Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019