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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §17 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 125;Rechtssatz
Eine "auffallende Sorglosigkeit" setzt ein Handeln oder Unterlassen voraus, bei dem unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen und bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt wurde und ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden (Hinweis E 11.6.1987, 87/16/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988160066.X03Im RIS seit
08.09.1988