Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §608;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;Rechtssatz
Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Rechtsübertragung bei durch fideikommissarische Substitution gebundenen Sachen (Genehmigung durch Nacherbin, bzw Erlangen des vollen Eigentums durch Vorerbin) sind keine Bedingungen, die auf dem Parteiwillen der Vorerbin und des Bf beruhen, sondern sogenannte, nicht von den Bestimmungen des § 4 BewG erfaßte Rechtsbedingungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160169.X03Im RIS seit
14.01.2002