RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1988
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

ABGB §608;
BewG 1955 §4;
BewG 1955 §9;
ErbStG §3 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Rechtsübertragung bei durch fideikommissarische Substitution gebundenen Sachen (Genehmigung durch Nacherbin, bzw Erlangen des vollen Eigentums durch Vorerbin) sind keine Bedingungen, die auf dem Parteiwillen der Vorerbin und des Bf beruhen, sondern sogenannte, nicht von den Bestimmungen des § 4 BewG erfaßte Rechtsbedingungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160169.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten