RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0148

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 140;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (Hinweis E 25.2.1983, 81/17/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140148.X01

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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