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L10103 Stadtrecht NiederösterreichNorm
AVG §1;Rechtssatz
Ein Bescheid, welcher die Fertigungsklauses "Der Amtsleiter: iA ..." trägt, ohne daß sich Gegenteiliges aus diesem Bescheid ergibt, ist dem Magister und nicht einem anderen Organ, insbesondere nicht dem Bürgermeister, zuzurechnen.
Schlagworte
Fertigungsklausel Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Zurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040067.X01Im RIS seit
14.11.2001