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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Beschwerde gegen den Bescheid des LH mit dem der von der BezVwBeh erteilte Gewerbeschein für ein vermeintliches Anmeldungsgewerbe gem § 363 Abs 1 Z 2 GewO iVm § 68 Abs 4 lit d AVG für nichtig erklärt wurde, weil es sich in Wahrheit nur um ein konzessionspflichtiges Gewerbe (hier: gem § 183 Abs 1 GewO9 handle, wurde sachlich erledigt.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide DiversesOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeInstanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040098.X05Im RIS seit
13.10.2006Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015