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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0251 E 4. Juni 1986 VwSlg 6126 F/1986 RS 1Stammrechtssatz
Die Auffassung, daß bei Vorliegen eines sogenannten Mantelkaufes, das ist der Erwerb von allen oder fast allen Anteilen an einer GmbH, deren Unternehmen praktisch nicht mehr betrieben wird, der Verlustabzug versagt werden kann, wenn eine vollkommene Änderung der GmbH in ihrem sachlichen und personellen Substrat eingetreten ist, wird nicht geteilt. Weder § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 noch § 8 Abs 1 KStG 1966 bieten einen Anhaltspunkt dafür, die Nämlichkeit der mit ihren Gesellschaftern nicht ident GmbH verschieden zu beurteilen, je nach dem, ob es die bisherigen Gesellschafter sind, die Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens ändern, den Geschäftsführer wechseln und weiteres Kapital zuführen, oder ob es neue Gesellschafter sind, die gleiches besorgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140128.X02Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017