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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 141;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2Stammrechtssatz
Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bedeckung der von ausbezahlten Beträgen einzubehaltenden Lohnsteuer aus, so ergibt sich schon aus der Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG die Verpflichtung, einen entsprechend niedrigeren Betrag zur Auszahlung zu bringen, sodaß die davon einbehaltene Lohnsteuer auch abgeführt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985140161.X03Im RIS seit
01.03.2002