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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §345 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0749/76 E 20. Oktober 1976 VwSlg 9160 A/1976 RS 2Stammrechtssatz
§ 40 Abs 3 zweiter Satz GewO 1973 ermöglicht es dem Verpächter, die Übertragung der Ausübung des Gewerbes an den Pächter jederzeit mit der Wirkung zu widerrufen, daß die Behörde vom Zeitpunkt der Anzeige an - unabhängig vom Inhalt des zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses - nur mehr den Gewerbeinhaber als betriebsberechtigt behandeln darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040216.X03Im RIS seit
23.09.2005