RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0159

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
StruktVG 1969 §8 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0344 E 7. Juni 1983 VwSlg 5793 F/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Schenkt ein Einzelunternehmer ideelle Anteile am Unternehmen, wird ZUM GLEICHEN TAG eine GmbH und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum selben (zurückliegenden) Schenkungsstichtag zwischen Geschenkgeber und Beschenkten gegründet, wobei sich alle Beteiligten verpflichten, ihre Anteile in die GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einzubringen, dann ist der mit der Einbringung des Unternehmens in die GmbH verbundene Veräußerungsgewinn allein dem Geschenkgeber zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140159.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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