RS Vwgh 1988/9/13 86/14/0095

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §81;
BAO §9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 157;

Rechtssatz

Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140095.X02

Im RIS seit

13.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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