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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §11 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0766/75 E 24. September 1975 VwSlg 8891 A/1975 RS 1Stammrechtssatz
Der sinngemäßen Anwendung des § 11 Abs 6 GewO 1973 auf den Fall, dass die Einbringung des Betriebes in eine schon bestehende Kapitalgesellschaft stattgefunden hat, steht neben der einer solchen Kapitalgesellschaft gebotenen Möglichkeit, für den Erwerb des erforderlichen Gewerberechtes zeitgerecht Vorsorge zu treffen, der den Anwendungsbereich abschließend umschreibende Wortlaut dieser Bestimmung entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040050.X02Im RIS seit
12.10.2006