RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0128

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Ein Steuerpflichtiger verantwortet keinen Gestaltungsmißbrauch, wenn er lediglich eine Steuerbegünstigung auf dem vom Gesetz selbst hiefür vorgesehenen Weg in Anspruch nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140128.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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