RS Vwgh 1988/9/13 87/04/0246

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §77 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

In der Wärmeerzeugung in einem Kraftwerk einerseits und im Wärmetransport in einer ca 18 km langen Anlage mit verschiedenen Einspeisungsmöglichkeiten andererseits liegen verschiedene Betriebszwecke, die örtlich getrennt, nämlich am Standort des Kraftwerkes zum Unterschied von der örtlichen Strecke des Transportweges, verfolgt werden und die sich auch in ihrer betrieblichen Bedeutung derart voneinander unterscheiden, dass nicht von einer einheitlichen, sowohl die Wärmetransportleistung als auch das Fernheizkraftwerk umfassenden gewerblichen Betriebsanlage zu sprechen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040246.X01

Im RIS seit

28.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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