Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs1;Rechtssatz
In der Wärmeerzeugung in einem Kraftwerk einerseits und im Wärmetransport in einer ca 18 km langen Anlage mit verschiedenen Einspeisungsmöglichkeiten andererseits liegen verschiedene Betriebszwecke, die örtlich getrennt, nämlich am Standort des Kraftwerkes zum Unterschied von der örtlichen Strecke des Transportweges, verfolgt werden und die sich auch in ihrer betrieblichen Bedeutung derart voneinander unterscheiden, dass nicht von einer einheitlichen, sowohl die Wärmetransportleistung als auch das Fernheizkraftwerk umfassenden gewerblichen Betriebsanlage zu sprechen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040246.X01Im RIS seit
28.02.2006