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50/01 GewerbeordnungNorm
BefNwV Baugewerbe §46 Abs1;Rechtssatz
Bei Beurteilung der tatbestandsmäßigen Nachsichtsvoraussetzungen des § 28 Abs 6 GewO kann die Berücksichtigung des in den Fällen des § 46 Abs 1 Baugewerbe Befähigungsnachweisverordnung normierten Erfordernisse einer (mindestens) zweijährigen fachlichen Tätigkeit in leitender Stellung nicht außer acht gelassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040088.X01Im RIS seit
12.10.2006