RS Vwgh 1988/9/13 88/04/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1988
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

BefNwV Baugewerbe §46 Abs1;
GewO 1973 §22 Abs3;
GewO 1973 §28 Abs6;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der tatbestandsmäßigen Nachsichtsvoraussetzungen des § 28 Abs 6 GewO kann die Berücksichtigung des in den Fällen des § 46 Abs 1 Baugewerbe Befähigungsnachweisverordnung normierten Erfordernisse einer (mindestens) zweijährigen fachlichen Tätigkeit in leitender Stellung nicht außer acht gelassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040088.X01

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten