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LohnsteuerNorm
EStG 1972 §67 Abs6Rechtssatz
Das nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1972 begünstigte Ausmaß einer freiwilligen Abfertigung ist auch um Abfertigungen iSd Abs 3 der Gesetzesstelle zu kürzen, die dem Arbeitnehmer aus demselben Dienstverhältnis zustehen, in dessen Rahmen auch die freiwillige Abfertigung gewährt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140146.X01Im RIS seit
22.07.2022Zuletzt aktualisiert am
22.07.2022