RS Vwgh 1988/9/13 88/04/0098

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs2;
AVG §68 Abs4;

Rechtssatz

"Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde" iSd § 68 Abs 4 AVG ist - abgesehen von weiteren in Betracht kommenden Behörden - jedenfalls die instanzenmäßig übergeordnete Behörde (Hinweis auf B vom 4. Juli 1974, 0989/74).

Schlagworte

Zuständigkeit Instanzenzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040098.X02

Im RIS seit

13.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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