RS Vwgh 1988/9/13 88/04/0098

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §68 Abs4 litd;
GewO 1973 §183 Abs1;
GewO 1973 §363 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Nichtigerklärung gem § 68 Abs 4 lit d AVG setzt voraus, dass der hievon betroffene Bescheid ungeachtet seiner Mängel als Norm existent geworden ist, d. h. Rechtsgeltung erlangt hat (hier: BH erteilte Gewerbeberechtigung zur Herstellung und zum Verkauf von Hängegleitern/Flugdrachen als freies Gewerbe).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040098.X03

Im RIS seit

13.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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