RS Vwgh 1988/9/13 88/04/0050

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Für die Annahme von Erschwerungsgründen ist die Dauer der unbefugten Gewerbeausübung nicht jedoch die Dauer des Verwaltungsverfahrens von Bedeutung.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040050.X03

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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