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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0079 E 2. Dezember 1987 RS 6Stammrechtssatz
Der Verneinung der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers (um die Erteilung einer weiteren Taxi-Konzession) steht nicht die Tatsache entgegen, dass er bereits andere Gewerbeberechtigungen bzw Konzessionen besitzt und ausübt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040098.X04Im RIS seit
06.12.2005