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AbgabenverfahrenNorm
BAO §80Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 140;Rechtssatz
Es entschuldigt den Geschäftsführer einer GmbH nicht, wenn er - aus welchen Gründen immer - den einem Geschäftsführer einer GmbH obliegenden Aufgaben nicht nachkommen kann. Er ist in diesem Fall vielmehr verpflichtet, die Geschäftsführung zurückzulegen, sofern er nicht etwa eine Entlastung durch Bestellung (eines oder mehrerer) weiterer Geschäftsführer erreichen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140148.X03Im RIS seit
24.02.2020Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020