RS Vwgh 1988/9/13 85/14/0161

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §16;
GmbHG §17;
HGB §15;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 141;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0705/80 E 6. Juli 1981 VwSlg 5611 F/1981; RS 5

Stammrechtssatz

Der Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH ist - wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt - als einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers der Gesellschaft gegenüber möglich. Durch die in § 15 HGB getroffene Regelung wird die faktische Beendigung der Geschäftsführereigenschaft nicht beseitigt; die Anwendbarkeit des § 15 HGB ist auf den Vertrauensschutz Dritter in die Befugnis zur Abgabe rechtserheblicher Erklärungen beschränkt (OLG Wien, 1.4.1971, HS 8478).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985140161.X01

Im RIS seit

01.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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