RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0148

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 140;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0111/79 E 24. Oktober 1979 VwSlg 5417 F/1979; RS 1

Stammrechtssatz

Die in den §§ 54 ff LAO Wr bezeichneten Vertreter haben in Hinsicht auf die Verbindlichkeit nach § 7 Abs 1 LAO Wr ihre mit den Aufgaben der Buchhaltung betrauten Organe jedenfalls in solchen Abständen zu kontrollieren, die es ausschließen, daß ihnen Steuerrückstände verborgen bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140148.X02

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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