RS Vwgh 1988/9/14 87/13/0180

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bezüglich einer Wegstrecke, auf welcher ein Massenbeförderungsmittel nicht verkehrt, weshalb Fahrkosten irgendwelcher Art für ein solches Beförderungsmittel unter keinen Umständen anfallen können, sind fiktive Beförderungskosten nicht zu ermitteln und daher entsprechende Beträge neben der Kraftfahrzeugpauschale auch nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130180.X02

Im RIS seit

14.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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