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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Bezüglich einer Wegstrecke, auf welcher ein Massenbeförderungsmittel nicht verkehrt, weshalb Fahrkosten irgendwelcher Art für ein solches Beförderungsmittel unter keinen Umständen anfallen können, sind fiktive Beförderungskosten nicht zu ermitteln und daher entsprechende Beträge neben der Kraftfahrzeugpauschale auch nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130180.X02Im RIS seit
14.09.1988