RS Vwgh 1988/9/14 86/13/0159

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
KStG 1966 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0028 E 10. Februar 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130159.X01

Im RIS seit

14.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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