Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0028 E 10. Februar 1987 RS 2Stammrechtssatz
Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130159.X01Im RIS seit
14.09.1988Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016