Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §20 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/09/0302 E 14. September 1988 RS 1Stammrechtssatz
Dem beim Landesarbeitsamt bestellten Ausländerausschuss kommt nur ein Anhörungsrecht zu. Wenn das LAA als Berufungsbehörde sowohl im Spruch als auch in der Begründung des angefochtenen Bescheides ihre Entscheidung auf die Nichtstattgebung des Antrages auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung durch dieses Kollegialorgan stützt, hat sie den Inhalt der gesetzlichen Bestimmung verkannt; die Entscheidungsbefugnis liegt allein beim LAA.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090051.X01Im RIS seit
06.12.2006