RS Vwgh 1988/9/14 88/09/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1988
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §20 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0302 E 14. September 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Dem beim Landesarbeitsamt bestellten Ausländerausschuss kommt nur ein Anhörungsrecht zu. Wenn das LAA als Berufungsbehörde sowohl im Spruch als auch in der Begründung des angefochtenen Bescheides ihre Entscheidung auf die Nichtstattgebung des Antrages auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung durch dieses Kollegialorgan stützt, hat sie den Inhalt der gesetzlichen Bestimmung verkannt; die Entscheidungsbefugnis liegt allein beim LAA.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090051.X01

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten