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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Abgabepflichtigen, daß das Vorbringen in einem Zivilprozeß wegen der dort herrschenden Parteienmaxime nicht beweiskräftig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130127.X01Im RIS seit
14.09.1988