RS Vwgh 1988/9/14 86/13/0127

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Abgabepflichtigen, daß das Vorbringen in einem Zivilprozeß wegen der dort herrschenden Parteienmaxime nicht beweiskräftig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130127.X01

Im RIS seit

14.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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