RS Vwgh 1988/9/14 86/09/0091

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1114/75 E 26. November 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Begründung, die sich in der bloßen Wiedergabe von Sachverständigengutachten erschöpft, ist im Sinne des § 60 AVG nicht als ausreichend anzusehen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986090091.X03

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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