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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/13/0126 E 11. November 1987 RS 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf § 299 BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130005.X01Im RIS seit
14.09.1988