RS Vwgh 1988/9/14 87/13/0184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 86;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2363/80 E 10. März 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Gewerbebetrieb auf (oder veräußert er ihn) und überführt er dabei die noch offenen Betriebsschulden in Privatvermögen, so sind die sich auf Zeiträume nach der Betriebsaufgabe (Betriebsveräußerung) beziehenden Zinsen für solche Schulden zwangsläufig erwachsene außergewöhnliche Aufwendungen (vgl E 14.3.1978, 2818/77, VwSlg 5240 F/1978 und E vom 14.11.1978, 2075/76, VwSlg 5318 F/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130184.X01

Im RIS seit

14.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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