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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde ist so lange berechtigt und verpflichtet, sich auf die Ausführungen des Landeskonservators zu stützen, als deren Richtigkeit nicht durch Gegenausführungen und Gegenbeweise von vergleichbarem Aussagewert widerlegt wird (Hinweis E 16.1.1975, 1799/74, E 17.5.1982, 81/12/0218).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeBeweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120070.X07Im RIS seit
22.09.2006Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010