RS Vwgh 1988/9/19 86/12/0070

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Veröffentlicht am 19.09.1988
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40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52 Abs1;
AVG §52;
DSchG 1923;

Rechtssatz

Die Behörde ist so lange berechtigt und verpflichtet, sich auf die Ausführungen des Landeskonservators zu stützen, als deren Richtigkeit nicht durch Gegenausführungen und Gegenbeweise von vergleichbarem Aussagewert widerlegt wird (Hinweis E 16.1.1975, 1799/74, E 17.5.1982, 81/12/0218).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeBeweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120070.X07

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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