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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
§ 7 Abs 4 lit a HSG war iVm § 13 Abs 2 erster Satz HSG (vor der Novelle BGBl 1986/390) ohne weiteres vollziehbar, ohne daß es eines Rückgriffes auf die für die Hauptausschüsse getroffene Regelung bedurfte. Eine Regelungslücke, die durch Analogie zu § 6 Abs 3 lit b HSG (Berücksichtung der Mandatsverhältnisse) hätte geschlossen werden dürfen, liegt nicht vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120162.X01Im RIS seit
13.02.2002