Die Behörde hat in nachvollziehbarer Weise zu begründen, ob beim "Fächertausch" die gewählten Fächer, unter der weiteren Voraussetzung, dass diese an der Hochschule (Universität) gelehrt werden, entweder in einem wissenschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen, eine sinnvolle Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung darstellen oder nicht (Hinweis auf E 16.11.1987, 87/12/0072).