RS VwGH Erkenntnis 1988/09/19 88/12/0053

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Veröffentlicht am 19.09.1988
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Rechtssatz

Die Behörde hat in nachvollziehbarer Weise zu begründen, ob beim "Fächertausch" die gewählten Fächer, unter der weiteren Voraussetzung, dass diese an der Hochschule (Universität) gelehrt werden, entweder in einem wissenschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen, eine sinnvolle Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung darstellen oder nicht (Hinweis auf E 16.11.1987, 87/12/0072).

Im RIS seit
23.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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